AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für folgende Standorte:


Your Classic Gym Cottbuser Straße 12a 15711 Königs Wusterhausen
Your Classic Gym Heinestraße7 17268 Templin
Fit500— Brüsselern Alle 50 17291 Prenzlau
Your Classic Gym Mozartstraße 10 - 17358 Torgelow
Your Classic Gym Klaus-Herrmann-Straße 21 03172 Guben
Your Classic Gym Dresdner Straße 37 01844 Neustadt in Sachsen


(Stand: 07.03.2024)


1. VERTRAGSSCHLUSS


1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von Your Classic Gym und Fit500 mit ihren Mitgliedern soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Your Classic Gym und Fit500 abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer
Your Classic Gym und Fit500 Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag" (nachfolgend:
Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.

1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt durch Unterschrift oder bestätigen des Mitgliedsantrages des
Mitglieds zustande. Sowohl Your Classic Gym und Fit500 als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren
(z.B. Startgebühr) und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet. 1.3. Online Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche
, zahlungspflichtig bestellen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per Email. Your Classic Gym und Fit500 speichert den
Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Your Classic Gym und Fit500 kann den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne
Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird. I.4. QR-Code und Pin Code
Das Mitglied erhält nach Vertragsabschluss bzw. beim Online- Vertragsschluss sein QR Code und Pin Code per Email zugesendet, womit ihm der Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die QR Code und Pin Code Übersendung begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios. I.5. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für
Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.


2. NUTZUNG DER STUDIOS


2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt
Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der
jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.


2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen
im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Zutritt nur mit persönlichem QR Code oder Pin Code
Durch den persönlichen QR Code oder Pin Code erlangt das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die
Studios.
Ohne Mitnahme des QR Code oder Pin Code ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht
möglich.

2.4. Hausordnung
Your Classic Gym und Fit500 sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für
das jeweilige Studio aufzustellen.
Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios
und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.


2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes
des
Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu
erteilen.
Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.


2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren
angebotenen
Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem
Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde.


3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS


3. l. Umgang mit dem persönlichen QR Code und Pin Code
Das Mitglied ist verpflichtet, flirr die sichere Verwahrung des QR Code und Pin Code zu sorgen.


3.2. Gebühr bei Ausstellung des QR Code und Pin Codes
Für die Ausstellung des QR Code und Pin Codes bei Vertragsschluss wird die auf dem
Vertragsdeckblatt vereinbarte
Aktivierungsgebühr Startgebühr fällig.


3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse/ Änderungen von Mitgliedsdaten

3.3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, Your Classic Gym und Fit500 bei
Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die
Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich
ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Your Classic Gym
und Fit500 (z.B. Mahnungen,
Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post
die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt
genannte
E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name,
Adresse, Email-
Adresse, Bankverbindung etc., Your Classic Gym/Fit500 unverzüglich mitzuteilen.


3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft Verbot der Weitergabe des QR Code und Pin
Codes / Identitätskontrolle
Zutritt verschaffen Dritter
Die Mitgliedschaft bei Your Classic Gym/Fit500 ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
Das Mitglied ist daher verpflichtet, den QR Code und Pin Code ausschließlich persönlich zu
verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Um sicherzustellen, dass der QR Code und Pin Code nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt
das Mitglied
Your Classic Gym/Fit500 ein Foto von sich zur Verfügung, welches von Your Classic Gym/Fit500
gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich Your Classic
Gym/Fit500 vor, die Identität des Mitglieds ersatzweise durch
Speichern eines Fotos vom Bildmaterial der Tür-Überwachungskamera oder den Vertrag
außerordentlich zu kündigen.
Identitätskontrollen können jederzeit von unseren Mitarbeitern und beauftragten im Studio erfolgen.
Wer Dritten Zutritt zum Studio verschafft, haftet für alle daraus entstandenen Schäden.
Eine Vertragsstrafe in Höhe von 250€ wird in diesem Fall fällig.


3.5 Videoüberwachung
Jedes Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio ist 24/7 Videoüberwacht. Die Umkleiden sind
hiervon ausgenommen und werden zu keiner Zeit durch Your Classic Gym/Fit500
Videoüberwacht. Die Videoüberwachung dient der Identitätskontrolle, der Verfolgung von
Straftaten oder Verstößen gegen die Hausordnung. Die Aufnahmen werden durch
Your Classic Gym/Fit500 Mitarbeiter oder durch Your Classic Gym/Fit500 beauftragte
Sicherheitsfirmen 24 7 Live überwacht und für 7
Tage gespeichert. Danach erfolgt eine Automatische Überschreibung des Bildmaterials. 3.6.
Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder
Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige
Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen,
Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes
erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische
Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend
genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu
überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.


4. BEITRÄGE


4.1. Fälligkeit der Beiträge
4. I. l. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am
Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4. I. 2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils
im
Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit
vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach
Vertragsabschluss Wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für den QR Code und Pin am Tag
des
Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen
Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.


4.2. Preisanpassungsrecht
4.2. I. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist Your Classic Gym,Fit500
Fitnessstudio berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche
Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz
beschränkt. Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung
in Textform (S 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der
Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.2. 2.Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche
Beitrag entsprechend.
Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.


4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen,
um die vereinbarten Beiträge und
Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied
wird dem
Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das
Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung
für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.


4.4. Zahlungsverzug
4.4.1 . Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält Your Classic Gym/Fit500
Fitnessstudio sich das Recht vor, dem Mitglied
Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht
wurden. Hierunter
fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und
Rechtsanwaltskosten.
4.5. 2.Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das
Mitglied mit der
Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug,
ist
Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus
wichtigem Grund zu kündigen. Der restliche Jahresgesamtbetrag wird dann endfällig gestellt.
In diesem Falle ist das Your Classic Gym/ Fit500 Fitnessstudio berechtigt, einen weiteren
Schadenersatz
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.


5. VERTRAGSLAUFZEIT KÜNDIGUNG STILLLEGUNG


5.1. Mindestvertragslaufzeit Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene
Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt
nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit,
wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der YCG Fitness GmbH fristgerecht zum
Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem
Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der
Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Stilllegung des Vertrages
5.1. I. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem
Vertragsdeckblatt ausdrücklich
vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf
dem
Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied
seinen
Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen.
5.1.2.Die beabsichtigte Stilllegung ist das Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio
mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied
gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am
Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5. I .3.Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im
Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von Your Classic
Gym/Fit500 Fitnessstudio nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich
der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der
Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern
auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:
Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der
noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten
beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. — Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen
Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im
Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit
fortgesetzt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das
Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages
berechtigt ist


5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von
vorstehenden
Regelungen unberührt.
Bei außerordentlicher Kündigung wegen Gesundheitlicher Probleme ist auch ein entsprechender
Beweis zu erbringen.


5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4. l. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter
Angabe der
Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
5.4.2 Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an Your Classic Gym Lucas Schreiber
Cottbuser Straße 12a oder per E-Mail an die offizielle E- Mail-Adresse (z.Zt.
info@your- classic-gym.de) zu versenden.


6. HAFTUNG Your Classic Gyn+Fit500


Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Your Classic Gym/Fit500
nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der
Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden,
bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind
solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst
ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die
vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Your Classic Gym/Fit500 auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten
auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Your Classic Gym/Fit500.


7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Your Classic Gym/Fit500 ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
teilzunehmen.


7.2. Änderungen dieser AGB
Your Classic Gym/Fit500 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme
der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind
solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien
regelmäßig vertrauen dürfen. Your Classic Gym/Fit500 wird das Mitglied über die Änderungen in
Kenntnis setzen, dem
Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach
Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei
Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
Im Falle eines Verkaufes einzelner Standorte an einen Dritten stimmt das Mitglied zu, dass die
Vetragsmitgliedschaft auf den neuen Inhaber übertragen wird und weiterhin Bestand hat.


7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Your
Classic Gym/Fit500 aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprachen des
Mitglieds gegen Your Classic Gym/Fit500 auf
Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt
unberührt.


7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsbeitrages unwirksam sein oder werden, so
lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.


7.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.


7.6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wildau Deutschland

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